Über die anfallenden Anwaltskosten und über die Kostenrisiken werden wir mit Ihnen immer vorher sprechen. Grundsätzlich gilt: Keine gebührenauslösende Maßnahme ohne vorher über die Kosten gesprochen zu haben.
2 Tipps vorab:
Die Kosten für eine Erstberatung können bis zu 190, 00 € zzgl. 19 % USt. betragen. Hierüber werden wir mit Ihnen zu Beginn des Mandats eine Honorarvereinbarung treffen.
Die über den Erstrat hinausgehende weitere anwaltliche Tätigkeit wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Vergütung richtet sich nach der anwaltlichen Tätigkeit einerseits und dem Gegenstandswert andererseits. Wir werden in jedem Fall vorab mit Ihnen hierüber sprechen.
Ein Berechnungsprogramm finden Sie im » Prozesskostenrechner der PENTOS AG
Standort Lichtenau
Tel: 07227-990700
Standort Rheinau-Freistett
Tel: 07844-918851
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
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