Die Härtefallscheidung


Eine Härtefallscheidung ist eine Ausnahme im deutschen Scheidungsrecht. Sie ermöglicht eine Scheidung vor Ablauf des üblichen Trennungsjahres, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehepartner aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

 

Einige Beispiele für solche Gründe könnten schwerer Missbrauch, Gewalt, oder das Eingehen einer neuen Beziehung oder gar Schwangerschaft aus dieser vom anderen Ehepartner sein. Es muss nachgewiesen werden, dass keine Aussicht darauf besteht, die Ehe wieder herzustellen und dass die sofortige Beendigung der Ehe notwendig ist, um unangemessene Schwierigkeiten für den antragstellenden Ehepartner zu vermeiden.

 

Die Härtefallscheidung ist jedoch eher die Ausnahme. In den meisten Fällen verlangt das Gericht die Einhaltung des Trennungsjahres. Die genauen Voraussetzungen und Abläufe können je nach Einzelfall variieren und es empfiehlt sich, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

 

Das Gericht wird im Einzelfall über das Vorliegen eines Härtefalls entscheiden. Es ist wichtig zu betonen, dass das Gericht die Scheidung nicht einfach aufgrund der Behauptung eines Ehegatten, dass ein Härtefall vorliegt, bewilligt. Es bedarf hierzu vielmehr konkreter und nachweisbarer Tatsachen.

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