VERKEHRSWERTERMITTLUNG


Die Bewertung von Immobilien und Immobiliarrechten (Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht etc.) beruht auf der Umsetzung zahlreicher Rechtsnormen, wie etwa: 

  • BauGB, 
  • ImmoWertV, 
  • SachwRL etc. . 

Wer, wenn nicht ein Rechtsanwalt,  ist besser geeignet, Recht anzuwenden? Recht und die Verkehrswertermittlung begegnen sich auch häufiger als gedacht.

 


Im Erbrecht z.B.


  • bei der Erbauseinandersetzung
  • bei Pflichtteilsansprüchen
  • bei Fragen der Höhe der Erbschaftsteuer

Im Familienrecht z.B.


  • bei der unterhaltsrechtlichen Frage des Wohnwertvorteils 
  • bei Fragen des Zugewinnausgleichs. 

Im Kaufrecht


  • bei der Frage, was kann ich für mein Haus verlangen  
  • bzw. was ist ein angemessener Kaufpreis

Weitere Beispiele ließen sich beliebig aufzählen.

 

Rechtsanwalt Klemens Zimmer ist zertifizierter Sachverständiger (» siehe Fortbildungsnachweise im PDF Download rechts) für die Ermittlung von Verkehrswerten für Immobilien und Immobilarrechten. Rechtsanwalt Klemens Zimmer war darüber hinaus viele Jahre Vorsitzender des Gutachterausschusses der Stadt Lichtenau. Herr Rechtsanwalt Zimmer ist aktuell Mitglied des Gutachterausschusses der Stadt Bühl. Dies bedeutet professionelle Unterstützung, die hilft, Zeit und Geld zu sparen.

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Wertermittlung
Fortbildungsnachweise Klemens Zimmer
Fortbildungsnachweis VerkWertErm 2003 bi
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