Die Arbeit als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ist anspruchsvoll. Immer mehr Regelungsbereiche unseres Lebens werden von Gesetzen bestimmt. Das Ergebnis der anwaltlichen Tätigkeit entscheidet nicht selten über die berufliche oder wirtschaftliche Zukunft. Der Abschluss des 1. und 2. juristischen Staatsexamens genügt uns deshalb nicht.
Unsere Mandanten wissen das zu schätzen. Auch Sie werden diese Vorzüge schätzen.